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werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Ulrich Flegel (ulrich.flegel@udo.edu) on 2006-07-29T09:54:57Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Ulrich Flegel (ulrich.flegel@udo.edu) on 2006-07-29T10:03:58Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Ulrich Flegel (ulrich.flegel@udo.edu) on 2006-07-29T10:17:18Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Ulrich Flegel (ulrich.flegel@udo.edu) on 2006-07-29T11:03:36Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Ulrich Flegel (ulrich.flegel@udo.edu) on 2006-07-29T10:44:38Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Ulrich Flegel (ulrich.flegel@udo.edu) on 2006-07-29T10:33:02Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Michael Meier (michael.meier@udo.edu) on 2006-08-18T14:51:11Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Kroniger (jens.kroniger@tu-dortmund.de) on 2010-06-08T12:26:03Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER TECHNISCHEN UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroe …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Ulrich Flegel (ulrich.flegel@udo.edu) on 2006-07-29T10:35:44Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Kroniger (jens.kroniger@tu-dortmund.de) on 2010-06-08T12:29:23Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER TECHNISCHEN UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroe …