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werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Ulrich Flegel (ulrich.flegel@udo.edu) on 2006-07-29T10:42:07Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Ulrich Flegel (ulrich.flegel@udo.edu) on 2006-07-29T10:49:15Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Ulrich Flegel (ulrich.flegel@udo.edu) on 2006-07-29T09:50:03Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Ulrich Flegel (ulrich.flegel@udo.edu) on 2006-07-29T10:51:48Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Ulrich Flegel (ulrich.flegel@udo.edu) on 2007-08-21T12:45:27Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Ulrich Flegel (ulrich.flegel@udo.edu) on 2006-07-29T10:22:31Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (claudia.juergen@ub.tu-dortmund.de) on 2010-05-06T05:26:58Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER TECHNISCHEN UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroe …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (claudia.juergen@ub.uni-dortmund.de) on 2009-02-25T14:33:03Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER TECHNISCHEN UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroe …
bitte eine E-Mail an archiv tu-dortmund de mit einem Link zur elektronischen Veröffentlichung oder fügen Sie die Veröffentlichung als Dokument im Mailanhang bei. Teilen Sie bei Ihrer Zusendung unbedingt mit [...] digital Ablieferung / Freier Zugang 4 Exemplare Link zur Veröffentlichung oder Dokument als Mailanhang 3 Exemplare und den Link zur Veröffentlichung oder Dokument als Mailanhang Ablieferung / Eingeschränkter [...] von Pflichtexemplaren aller amtlichen und im Selbstverlag erschienenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen der TU Dortmund an die archivierenden Bibliotheken (Deutsche Nationalbibliothek, Universitäts- …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklärt der Veröffentlichende, dass mit der Veröffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] dieser Bestimmung räumt der Veröffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veröffentlichenden dieselben Rechte wie der [...] Lizenzbestimmung für die Veröffentlichung auf dem Repositorium der Technischen Universität Dortmund 1. Nicht-ausschließliches Veröffentlichungsrecht Mit der Annahme dieser Bestimmung wird der Bibliothek …