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werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER TECHNISCHEN UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht Mit der Annahme dieser Bestimmung wird der Bibliothek …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (alexandra.puppe@ub.uni-dortmund.de) on 2008-02-11T11:07:10Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (alexandra.puppe@ub.uni-dortmund.de) on 2007-05-08T09:13:36Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (alexandra.puppe@ub.uni-dortmund.de) on 2007-08-13T11:20:51Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (alexandra.puppe@ub.uni-dortmund.de) on 2007-01-09T16:43:05Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
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