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werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Busse (dennis.busse@googlemail.com) on 2009-01-12T15:18:47Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (alexandra.puppe@ub.uni-dortmund.de) on 2006-11-20T14:59:08Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (alexandra.puppe@ub.uni-dortmund.de) on 2006-11-20T11:49:11Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (alexandra.puppe@ub.uni-dortmund.de) on 2008-11-06T09:33:12Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (alexandra.puppe@ub.uni-dortmund.de) on 2008-10-23T09:45:33Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Alexandra Puppe (alexandra.puppe@udo.edu) on 2009-10-20T09:41:23Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER TECHNISCHEN UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroe …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (christiane.weiss@iml.fraunhofer.de) on 2007-06-12T13:08:54Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Busse (dennis.busse@googlemail.com) on 2009-04-29T14:08:30Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER TECHNISCHEN UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroe …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (claudia.juergen@ub.uni-dortmund.de) on 2009-06-02T07:25:54Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER TECHNISCHEN UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroe …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Busse (dennis.busse@googlemail.com) on 2009-01-12T15:51:49Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …