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werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (alexandra.puppe@ub.uni-dortmund.de) on 2009-08-11T09:16:18Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER TECHNISCHEN UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroe …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Beisbart (claus.beisbart@udo.edu) on 2010-05-27T19:12:55Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER TECHNISCHEN UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroe …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (alexandra.puppe@ub.uni-dortmund.de) on 2007-03-26T10:52:21Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Beisbart (claus.beisbart@udo.edu) on 2007-07-25T13:31:56Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] Beisbart (claus.beisbart@udo.edu) on 2006-10-12T18:57:31Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben. Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (alexandra.puppe@ub.uni-dortmund.de) on 2007-03-23T13:03:27Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (alexandra.puppe@ub.uni-dortmund.de) on 2006-07-03T10:45:29Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (alexandra.puppe@ub.uni-dortmund.de) on 2006-08-10T07:02:15Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (alexandra.puppe@ub.uni-dortmund.de) on 2005-12-21T17:37:10Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …
werden darf. 2. Rechte Dritter Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden [...] Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DDB weiterzugeben. Der DDB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie [...] (alexandra.puppe@ub.uni-dortmund.de) on 2006-07-12T08:40:04Z (GMT): LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER UNIVERSITAET DORTMUND 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht …